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Jobst Johann von Reden
(21.01.1656 - 04.11.1734)
AvR - FAM Personenbogen
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PNR 40264
Vornamen Jobst Johann
Geburtsname
Familienname von Reden
Fam.-Stand verstorben
Geschlecht männlich
Bemerkung *
Geburtstag 21. 1.1656
Geburtsort Bennigsen
Todestag 4.11.1734
Todesort Hannover
Vater 40235 30.10.1627 Wilhelm von Reden
Mutter 90135 8. 6.1637 Adelheid von Bennigsen
Kinder 40313 6. 1.1688 Wilhelm von Reden
40315 19. 6.1689 Sybille von Münchhausen
40316 8. 3.1692 Claus Friedrich von Reden
40317 . .1695 Christian von Reden
40318 18. 7.1697 Anna von Reden
40322 2. 9.1702 Philipp von Reden
Ehepartner Heirat Trennung
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90148 Dorothea von Münchhausen 6. 4.1687
Ergänzungen zu 40264:
Land- und Schatzrat der Calenberger Landschaft
Auf Bennigsen, Hameln und Hastenbeck
Stiftet durch Testament vom 30. Juni 1729 (oder 1730) seinen Nachlass zum Fideikommiß
Seit 1719 Senior der Gesamtfamilie
Stritt mit dem Deutsch-Ritterorden über den Nachlass von Wilhelm von Reden (gestorben 15. 3.1729 / PNR 40273). Im Verlauf dieses Streits wurden er und seine Nachkommen vom Eintritt in den Orden für immer und alle Ewigkeit ausgeschlossen (Familienblatt Nr. 8 / Seite 5)
Siehe Familienblatt Nr. 8 / Seite 5 f
v.Redensches Familienblatt Jahrgang 1914 Nr.2
Familientage im achtzehnten Jahrhundert
Seitdem unsere Töchterstiftung besteht, also seit etwa fünfzig Jahren, haben sich die Redenschen Vettern in der Regel alle vier Jahre zu gemeinsamen Beratungen vereinigt. Der neue Familienverband fordert alle zwei Jahre eine Zusammenkunft seiner Mitglieder. Man könnte glauben, dass diese Vereinigungen, zuerst Kongresse, dann Familientage genannt, erst ein Ergebnis unserer Zeit seien. Das ist jedoch für unsere Familie nicht der Fall, wenigstens nicht, was die Hastenbecker Linie anlangt. Die Vettern dieser Linie sind nämlich seit annähernd zweihundert Jahren verpflichtet, "wenigstens alle drei Jahre eine freundliche Conference unter sich zu halten". So will es Artikel 16 im Testament Jobst Johanns v.Reden vom 30. Juni 1729 / 1730 (?)
Er lautet:
Ich verordne auch dieses wissentlich und wohlbedächtlich in der Absicht, dass meine Söhne und männlichen Nachkommen von beyden Seiten zu Verhütung ihres eigenen Nachtheils und Abganges desto fleißiger darauf mögen bedacht seyn, dass diese meine tesamentarische Disposition in allen Stücken aufrecht erhalten und alles in guter Ordnung conserviret werde; derowegen setze ich auch noch dieses hinzu, dass die Agna(ten) oder Nachkommen männlichen Geschlechts wenigstens alle 3 Jahre an einem dero behueff zu bestimmenden Orte eine freundliche Conference unter sich halten und dabei untersuchen sollen, ob noch alles meiner Disposition gemäß im Stande sey, oder falls dabey einige Gebrechen sich äußern möchten, wie dieselben am besten vorzukommen und das Vergangene zu redessieren sey. Es sollen demnach die Interessenten des Mannesstammes sich bey sothaner Conference, welche jedesmahl der älteste von meinen männlichen Descendenten an die übrigen Consorten zeitig auszuschreiben hat, und zwar ein jeder auf seine eigenen Kosten ohnfehlbar erscheinen und ohne hinlängliche zu Recht beständige Ursachen nicht zurückbleiben, maßen derjenige, welcher ohne genugsahme Entschuldigung sich absentirt, der Familie jedesmal in zwölf Thaler Strafe, so ad pias causas zu verwenden, verfallen und dieselbe innerhalb sechs Wochen sub poena dupli zu erlegen schuldig seyn soll. Bey solcher Conference soll dann wegen der vorkommenden Sachen allemahl ein ordentliches Protocoll gehalten und was bey jedem Punkte durch Mehrheit der Stimmen beschlossen, fleißig annotieret, das Protocoll darauf von allen Interessenten eigenhändig unterschrieben, und in ein Gesambt-Lahde zu künfftigen Nachricht verwahrlich niedergeleget werden.
Da das Testament Jobst Johanns eine der wichtigsten Urkunden unserer Familie ist - es begründet z.B. die Fideikommißeigenschaft der Güter Hameln, Hastenbeck und Bennigsen - so ist nicht anzunehmen, dass die Forderung des Ausschreibens der Konferenzen im achtzehnten Jahrhundert unbekannt oder unbeachtet geblieben wäre. Vielleicht existiert auch noch (in Hastenbeck ?) die "Gesambt-Lahde" mit den Protokollen. Dann wäre es von besonderem Interesse festzustellen, ob ein jeder der "Consorten" stets "ohnfehlbar erschienen" oder wie oft die Strafe von zwölf Thalern für Nichterscheinen verhängt worden ist.
Vielen Dank an Ulrich-Wilhelm Sahm, der einen mit Jobst-Johann beginnenden Stammbaum ausgearbeitet hat. Zum bebilderten Original gelangt man, indem man von der Eingangsseite auf "Vorfahren" und weiter auf "Stammbaum" klickt: Homepage von Ulrich Sahm
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Jobst-Johann v. Reden (1656-1734) Herr auf Hastenbeck und Hameln (Redenhof) oo 1687 Marie-Dorothea v. Münchhausen (1664-1733) |
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Sibille Wilhelmine v. Reden (Hastenbeck) oo 1711 Georg-Otto v. Münchhausen (1682-1724) |
Claus-Friedrich v. Reden (1692-1776) oo 1726 Hedwig v. Gustedt (1709-1773) |
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Hieronymus Freiherr v. Münchhausen Herr auf Bodenwerder (11.5.1720 - 22.2.1797) |
Claus-Friedrich v. Reden (1736-1791) oo 1766 Margarete v. Lente oo 1770 Luise v. Minnigerode |
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Ferdinand v. Reden (1792-1852)
oo 1833 Sylvia von Joquières
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Ferdinand v. Reden (1835-1902) oo 1869 Hedwig . Beerfelde |
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Bruno v. Reden (1870-1962) oo 1898 Anna Sartorius
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Anna v. Reden (1899-1992) oo 1920 Hermann A. Hohlt |
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Insea Hohlt (*1927) oo 1949 Ulrich Sahm (*1917) |
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Ulrich-Wilhelm Sahm (*1950) oo 1974 Mazal Amrami oo 1985 Varda Alayoff |
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Eleonore Sahm (*1986) |